Ob es uns gefällt, oder nicht: Wir müssen uns darauf einstellen, dass dieses Virus unseren Arbeitsalltag mitbestimmt. Im Herbst 2023 redet kaum jemand über Corona, aber die Infektionszahlen steigen an.
„Gerade für das Pflegepersonal ist diese Pandemie eine große Herausforderung. Ohne Ihre Mithilfe würden wir das Virus nicht einschränken können. Bei Fragen zum Coronavirus rufen Sie mich bitte an.“
Frank Briegel Pflegedienstleiter und Hygienebeauftragter >>
ein Test ist ab dem 01.03.2023 nicht mehr erforderlich.
weitere Besuchsregeln:
Es gibt aktuell keine Anzahl an Besuchern, die eine Obergrenze darstellen würde. Wir behalten uns aber vor, notfalls den Besuchszustrom zu steuern.
Ausflüge Der Anteil am öffentlichen Leben ist wichtig und dies fördern wir. Aufgrund der eingeschränkten Kontrolle empfehlen wir dringend:
jede Kontaktperson sollte sich unbedingt sicher sein, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert ist
Wir empfehlen das Tragen einer Maske, insbesondere die FFP2-Maske.
Historie der Pandemie
SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Das SARS-Co-Virenstamm ist nicht neu, nur diese Variante wirkt sich bekanntermaßen auf den Menschen aus.
COVID-19 (coronavirus desease 2019). Bezeichnet die Erkrankung an dem Coronavirus.
08.04.2023
alle Corona-Regeln sind als Empfehlung zu verstehen
Insbesondere Personen, die Symptome einer Erkältung oder Grippe aufweisen, sollten die Einrichtung nicht betreten. Im Zweifel empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP2-Maske, sowie eine sachgerechte Händedesinfektion.
01.03.2023
alle Besucher müssen eine FFP2-Maske während der Dauer des Besuchs tragen. Mitarbeitende sind von dieser Pflicht befreit.
01.01.2022
alle Besucher müssen einen negativen gestestet Schnelltest oder PCR-Test verlegen, um das Gebäude betreten zu können. Alternativ können wir einen Test durchführen. Bitte bringen Sie entsprechend Wartezeit mit.
Der Einlaß ist von 9:30 bis 15:15 Uhr.
17.05.2021
Ab sofort kann jeder/(jede Bewohner/-in von einem Haushalt besucht werden.
Die Verpflichtung zur Testung gilt nur noch für noch nicht vollständig Geimpfte.
Die AHA-L-Regeln gelten weiterhin, wie auch alle anderen bekannten Hygieneregeln der Einrichtung.
19.04.2021
Die bisherigen Hygieneregeln gelten weiterhin und wir bitten alle Besucher sich strikt daran zu halten: AHA-L-Regel
Wenn Angehörige zweimal nachweislich gegen das SARS-CoV-2 geimpft wurden, wobei die letzte mind. 15 Tage zurück liegt: a) ist eine Testung nicht zwangsläufig nötig, wird aber dringend empfohlen, oder b) ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Haue weiterhin zwingend, kann aber im Bewohnerzimmer abgelegt werden.
26.01.2021
Angehörige und andere Besucher der Einrichtung müssen sich gemäß der aktuellen TestV des Landes vor jedem Besuch testen lassen. Dies gilt auch, sollte ein negativer Coronatest vorliegen, der nicht älter als 36 Std. ist.
18.01.2021
Termin zur Zweit-Impfung (Boost-Impfung) wurde vom Gesundheitsamt zugeteilt: 28.01.2021 ab 9:00 Uhr.
Geimpf werden alle Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen, die einer Impfung zugestimmt haben.
05.01.2021
Termin zur Impfung (Erstimpfung) wurde vom Gesundheitsamt zugeteilt: 07.01.2021 ab 9:00 Uhr.
Geimpf wurden alle Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen, die einer Impfung zugestimmt haben.
16.12.2020
Der harter Lockdown wurde beschlossen. Dies bedeutet harte Einschränkungen im Alltag.
An den aktuellen Besuchsmöglichkeiten hat sich grundsätzlich nichts geändert.
Wir mahnen zur Vorsicht.
Wir darum auf unnötige Kontakte und auf Feiern mit unseren Bewohnern/-innen zu verzichten.
25.11.2020
Die Testverordnung des Bundes kann umgesetzt werden, die Antigentests liegen vor.
ab dem 03.12.2020 ist ein Betreten der Einrichtung nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Die Testung erfolgt im Haus.
Angehörige müssen nur einmal pro Kalenderwoche beim ersten Besuch in der Woche getestet werden.
23.10.2020: Neuregelung des Landes Nds.
nur 1 Besucher/-in pro Tag/pro Bewohner/-in für die Dauer von max. 60 Minuten
wöchentlich sind nur 2 Besuche pro Besucher/-in gestattet
max. befinden sich nur 6 Besucher/-innen in der gesamten Einrichtung
Besuche nach 17:00 Uhr finden grundsätzlich nicht mehr statt.
23.07.2020
Besuche durch Angehörige sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder gestattet (inkl. Erstschulung und Unterschrift).
Ein Zuwiderhandeln kann mit einem zeitweiligen Hausverbot geandet werden.
17.06.2020
Ein Kontakt mir Angehörigen kann jetzt im Freien über die Terrasse (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben) erfolgen.
die Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.
01.06.2020
Der Friseur darf wieder in unsere Einrichtung kommen (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben).
Die Hygieneregeln sind dabei strikt einzuhalten.
13.05.2020
Theraupeuten dürfen die Eintichtung ggf. betreten, sofern es eine medizinische Notwendigkeit gibt (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben).
06.05.2020
Bewohner/-innen erhalten die Möglichkeit Besuch zu bekommen über die Besucherbox im Neubau EG (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben).
Der Besuch muss zeitlich begrenzt und geplant werden.
01.04.2020
die Bewohner sind angehalten das Gebäude nicht zu verlassen.
jeder Kontakt durch einrichtugnsfremde Personen muss dokumentiert werden.
18.03.2020: interne PANDEMIE-STUFE 2
offizielles striktes Besuchsverbot für Angehörige, Freunde und Bekannte unserer Bewohner/-innen.
Handwerker dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen die Einrichtung betreten.
Soziale Angebote werden eingeschränkt und beschränken sich auf Einzelaktivitäten.
Für jede Person gilt: AHA- Regeln einhalten
15.03.2020: interne PANDEMIE-STUFE 1
erhöhte interne Hygieneanforderungen
eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
Wacholderpark GmbH Sellhorner Weg 10 29646 Bispingen/Behringen