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Corona: eine Pandemie, die beendet ist?



Ob es uns gefällt, oder nicht: Wir müssen uns darauf einstellen, dass dieses Virus unseren Arbeitsalltag mitbestimmt. Im Herbst 2023 redet kaum jemand über Corona, aber die Infektionszahlen steigen an.
Pflegedienstleitung
„Gerade für das Pflegepersonal ist diese Pandemie eine große Herausforderung.
Ohne Ihre Mithilfe würden wir das Virus nicht einschränken können.
Bei Fragen zum Coronavirus rufen Sie mich bitte an.“


Frank Briegel
Pflegedienstleiter und Hygienebeauftragter

>>
Tel. 05194 9819 503

>>
per Mail ...
Was sollte beachtet werden?

Das Corona-Virus kann nach wie vor eine schwere Lungenerkrankung auslösen, auch wenn die Schutzmaßnahmen weitgehend aufgehoben wurden.

Wenn Sie Symptome einer Erkältung oder eines grippalen Infekts haben bleiben Sie bitte zuhause!

weiterführende Links:
>>
heidekreis.de

>>
niedersachsen.de

>>
rki.de
allgemeine Coronaregeln
Allgemeine Regeln

Auf dem ganzen Grundstück empfehlen wir die bekannte AHA-L-Regel:
  • Abstand halten
  • Hygieneregeln beachten
  • FFP2-Maske tragen, sofern Krankheitssymptome vorliegen
  • häufiges Lüften in geschlossenen Räumen

Besuchsregeln
Besuchs- Regeln

Corona- Tests:
  • eine Anmeldung ist nicht mehr nötig
  • ein Test ist ab dem 01.03.2023 nicht mehr erforderlich.

weitere Besuchsregeln:
  • Es gibt aktuell keine Anzahl an Besuchern, die eine Obergrenze darstellen würde. Wir behalten uns aber vor, notfalls den Besuchszustrom zu steuern.

Ausflüge bzw. Verlassen des Gebäudes
Ausflüge

Der Anteil am öffentlichen Leben ist wichtig und dies fördern wir. Aufgrund der eingeschränkten Kontrolle empfehlen wir dringend:
  • jede Kontaktperson sollte sich unbedingt sicher sein, dass sie nicht mit dem Coronavirus infiziert ist
  • Wir empfehlen das Tragen einer Maske, insbesondere die FFP2-Maske.

Historie der Pandemie

  • SARS-CoV-2 (Severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2). Das SARS-Co-Virenstamm ist nicht neu, nur diese Variante wirkt sich bekanntermaßen auf den Menschen aus.
 
  • COVID-19 (coronavirus desease 2019). Bezeichnet die Erkrankung an dem Coronavirus.

08.04.2023
  • alle Corona-Regeln sind als Empfehlung zu verstehen
  • Insbesondere Personen, die Symptome einer Erkältung oder Grippe aufweisen, sollten die Einrichtung nicht betreten. Im Zweifel empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP2-Maske, sowie eine sachgerechte Händedesinfektion.

01.03.2023
  • alle Besucher müssen eine FFP2-Maske während der Dauer des Besuchs tragen. Mitarbeitende sind von dieser Pflicht befreit.
 
01.01.2022
  • alle Besucher müssen einen negativen gestestet Schnelltest oder PCR-Test verlegen, um das Gebäude betreten zu können. Alternativ können wir einen Test durchführen. Bitte bringen Sie entsprechend Wartezeit mit.
  • Der Einlaß ist von 9:30 bis 15:15 Uhr.

17.05.2021
  • Ab sofort kann jeder/(jede Bewohner/-in von einem Haushalt besucht werden.
  • Die Verpflichtung zur Testung gilt nur noch für noch nicht vollständig Geimpfte.
  • Die AHA-L-Regeln gelten weiterhin, wie auch alle anderen bekannten Hygieneregeln der Einrichtung.

19.04.2021
  • Die bisherigen Hygieneregeln gelten weiterhin und wir bitten alle Besucher sich strikt daran zu halten: AHA-L-Regel
  • Wenn Angehörige zweimal nachweislich gegen das SARS-CoV-2 geimpft wurden, wobei die letzte mind. 15 Tage zurück liegt: a) ist eine Testung nicht zwangsläufig nötig, wird aber dringend empfohlen, oder b) ist das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes im Haue weiterhin zwingend, kann aber im Bewohnerzimmer abgelegt werden.

26.01.2021
  • Angehörige und andere Besucher der Einrichtung müssen sich gemäß der aktuellen TestV des Landes vor jedem Besuch testen lassen. Dies gilt auch, sollte ein negativer Coronatest vorliegen, der nicht älter als 36 Std. ist.

18.01.2021
  • Termin zur Zweit-Impfung (Boost-Impfung) wurde vom Gesundheitsamt zugeteilt: 28.01.2021 ab 9:00 Uhr.
  • Geimpf werden alle Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen, die einer Impfung zugestimmt haben.

05.01.2021
  • Termin zur Impfung (Erstimpfung) wurde vom Gesundheitsamt zugeteilt: 07.01.2021 ab 9:00 Uhr.
  • Geimpf wurden alle Bewohner/-innen und Mitarbeiter/-innen, die einer Impfung zugestimmt haben.

16.12.2020
  • Der harter Lockdown wurde beschlossen. Dies bedeutet harte Einschränkungen im Alltag.
  • An den aktuellen Besuchsmöglichkeiten hat sich grundsätzlich nichts geändert.
  • Wir mahnen zur Vorsicht.
  • Wir darum auf unnötige Kontakte und auf Feiern mit unseren Bewohnern/-innen zu verzichten.

25.11.2020
  • Die Testverordnung des Bundes kann umgesetzt werden, die Antigentests liegen vor.
  • ab dem 03.12.2020 ist ein Betreten der Einrichtung nur mit einem negativen Testergebnis möglich. Die Testung erfolgt im Haus.
  • Angehörige müssen nur einmal pro Kalenderwoche beim ersten Besuch in der Woche getestet werden.

23.10.2020: Neuregelung des Landes Nds.
  • nur 1 Besucher/-in pro Tag/pro Bewohner/-in für die Dauer von max. 60 Minuten
  • wöchentlich sind nur 2 Besuche pro Besucher/-in gestattet
  • max. befinden sich nur 6 Besucher/-innen in der gesamten Einrichtung
  • Besuche nach 17:00 Uhr finden grundsätzlich nicht mehr statt.

23.07.2020
  • Besuche durch Angehörige sind unter Beachtung der Hygieneregeln wieder gestattet (inkl. Erstschulung und Unterschrift).
  • Ein Zuwiderhandeln kann mit einem zeitweiligen Hausverbot geandet werden.

17.06.2020
  • Ein Kontakt mir Angehörigen kann jetzt im Freien über die Terrasse (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben) erfolgen.
  • die Hygieneregeln müssen konsequent eingehalten werden.

01.06.2020
  • Der Friseur darf wieder in unsere Einrichtung kommen (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben).
  • Die Hygieneregeln sind dabei strikt einzuhalten.

13.05.2020
  • Theraupeuten dürfen die Eintichtung ggf. betreten, sofern es eine medizinische Notwendigkeit gibt (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben).

06.05.2020
  • Bewohner/-innen erhalten die Möglichkeit Besuch zu bekommen über die Besucherbox im Neubau EG (Konzept durch die Heimaufsicht freigegeben).
  • Der Besuch muss zeitlich begrenzt und geplant werden.

01.04.2020
  • die Bewohner sind angehalten das Gebäude nicht zu verlassen.
  • jeder Kontakt durch einrichtugnsfremde Personen muss dokumentiert werden.

18.03.2020: interne PANDEMIE-STUFE 2
  • offizielles striktes Besuchsverbot für Angehörige, Freunde und Bekannte unserer Bewohner/-innen.
  • Handwerker dürfen nur in begründeten Ausnahmefällen die Einrichtung betreten.
  • Soziale Angebote werden eingeschränkt und beschränken sich auf Einzelaktivitäten.
  • Für jede Person gilt: AHA- Regeln einhalten

15.03.2020: interne PANDEMIE-STUFE 1
  • erhöhte interne Hygieneanforderungen
  • eingeschränkte Besuchsmöglichkeiten
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