Ob es uns passt oder nicht: Das Virus wird auch weiterhin unseren Arbeitsalltag beeinflussen. Im Herbst 2023 redet kaum noch jemand über Corona – trotzdem steigen die Infektionszahlen wieder.
„Für unser Pflegepersonal ist die Pandemie besonders anstrengend. Nur mit Ihrer Hilfe können wir das Virus eindämmen. Wenn Sie Fragen zum Coronavirus haben, rufen Sie mich gerne an.“
Das Coronavirus kann noch immer eine schwere Lungenkrankheit verursachen – auch wenn viele Schutzregeln nicht mehr gelten. Wenn Sie Erkältungssymptome haben, bleiben Sie bitte zu Hause!
Auf dem gesamten Gelände empfehlen wir die AHA-L-Regel:
Halten Sie Abstand.
Achten Sie auf Hygiene.
Tragen Sie eine FFP2-Maske, wenn Sie Symptome haben.
Lüften Sie regelmäßig, wenn Sie sich in geschlossenen Räumen aufhalten.
Besucherregeln
Für Corona-Tests ist keine Anmeldung mehr nötig. Seit dem 1. März 2023 ist auch kein Testnachweis mehr erforderlich.
Es gibt derzeit keine Begrenzung der Besucherzahl. Sollte es nötig werden, behalten wir uns vor, den Besucherstrom zu regulieren.
Ausflüge Die Teilhabe am öffentlichen Leben ist uns wichtig – deshalb unterstützen wir sie aktiv.
Da wir nicht alles kontrollieren können, bitten wir: Jeder, der zu Besuch kommt, sollte sicher sein, nicht mit dem Coronavirus infiziert zu sein.
Wir empfehlen weiterhin das Tragen einer Maske, am besten eine FFP2-Maske.
Historie der Pandemie
SARS-CoV-2 ist die Abkürzung für „Schweres akutes Atemwegssyndrom-Coronavirus Typ 2“. Dieser Virenstamm ist nicht neu – aber diese Variante kann Menschen krank machen. COVID-19 steht für „Coronavirus-Krankheit 2019“ und bezeichnet die Erkrankung, die durch das Virus ausgelöst wird.
Corona-Maßnahmen – Übersicht und Entwicklung
08.04.2023 Alle Corona-Regeln gelten nur noch als Empfehlung. Personen mit Symptomen einer Erkältung oder Grippe sollten die Einrichtung nicht betreten. Im Zweifel empfehlen wir dringend das Tragen einer FFP2-Maske sowie eine sachgerechte Händedesinfektion.
01.03.2023 Alle Besucherinnen und Besucher müssen während ihres Aufenthalts eine FFP2-Maske tragen. Mitarbeitende sind von dieser Pflicht befreit.
01.01.2022 Besucherinnen und Besucher benötigen einen negativen Schnelltest oder PCR-Test, um das Gebäude betreten zu können. Alternativ kann ein Test vor Ort durchgeführt werden. Bitte bringen Sie entsprechende Wartezeit mit. Der Einlass ist von 9:30 bis 15:15 Uhr möglich.
17.05.2021 Jede Bewohnerin bzw. jeder Bewohner darf ab sofort von einem Haushalt besucht werden. Die Testpflicht gilt nur noch für nicht vollständig Geimpfte. Die AHA-L-Regeln sowie die bekannten Hygieneregeln gelten weiterhin.
19.04.2021 Die bestehenden Hygieneregeln bleiben in Kraft. Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher, sich strikt daran zu halten. Wenn Angehörige zweimal gegen SARS-CoV-2 geimpft wurden (letzte Impfung vor mindestens 15 Tagen), gilt:
Eine Testung ist nicht zwingend erforderlich, wird aber empfohlen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist weiterhin verpflichtend, kann jedoch im Bewohnerzimmer abgelegt werden.
26.01.2021 Alle Besucherinnen und Besucher müssen sich vor jedem Besuch testen lassen, unabhängig davon, ob ein negativer Test vorliegt, der nicht älter als 36 Stunden ist.
18.01.2021 Der Termin für die Zweitimpfung wurde auf den 28.01.2021 ab 9:00 Uhr festgelegt. Geimpft werden alle Personen, die ihre Zustimmung gegeben haben.
05.01.2021 Der Termin für die Erstimpfung ist der 07.01.2021 ab 9:00 Uhr. Geimpft werden alle Personen mit Einverständnis.
16.12.2020 Ein harter Lockdown wurde beschlossen. Es gelten erhebliche Einschränkungen. Die Besuchsregelungen bleiben bestehen. Wir bitten dringend, unnötige Kontakte und Feiern mit Bewohnerinnen und Bewohnern zu vermeiden.
25.11.2020 Die Bundes-Testverordnung wird umgesetzt. Ab dem 03.12.2020 ist der Zutritt zur Einrichtung nur mit negativem Testergebnis erlaubt. Die Testung erfolgt im Haus. Pro Kalenderwoche ist nur ein Test pro Besucherin/Besucher nötig.
23.10.2020 Nur eine Besucherin bzw. ein Besucher pro Tag und Bewohnerin/Bewohner für maximal 60 Minuten. Maximal zwei Besuche pro Woche je Besucherin/Besucher. Es dürfen sich höchstens sechs Besucherinnen/Besucher gleichzeitig in der Einrichtung aufhalten. Keine Besuche nach 17:00 Uhr.
23.07.2020 Besuche sind unter Einhaltung der Hygieneregeln wieder erlaubt (inkl. Erstschulung und Unterschrift). Verstöße können mit Hausverbot geahndet werden.
17.06.2020 Besuche im Freien über die Terrasse sind möglich (Heimaufsicht hat Konzept genehmigt). Hygieneregeln müssen eingehalten werden.
01.06.2020 Friseurtermine in der Einrichtung sind wieder erlaubt (nach genehmigtem Hygienekonzept). Hygieneregeln sind strikt einzuhalten.
13.05.2020 Therapeutinnen und Therapeuten dürfen die Einrichtung bei medizinischer Notwendigkeit betreten (mit genehmigtem Konzept).
06.05.2020 Besuche über die Besucherbox im Erdgeschoss des Neubaus sind möglich (genehmigtes Konzept). Der Besuch muss geplant und zeitlich begrenzt sein.
01.04.2020 Bewohnerinnen und Bewohner sollen das Gebäude nicht verlassen. Kontakte mit externen Personen müssen dokumentiert werden.
18.03.2020 Pandemie-Stufe 2: Striktes Besuchsverbot für Angehörige und Freundeskreis. Handwerker dürfen nur bei zwingender Notwendigkeit die Einrichtung betreten. Soziale Angebote werden auf Einzelbetreuung reduziert. AHA-Regeln gelten für alle.
15.03.2020 Pandemie-Stufe 1: Erhöhte interne Hygieneanforderungen. Besuch nur eingeschränkt möglich.
Wacholderpark GmbH Sellhorner Weg 10 29646 Bispingen/Behringen